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Medikamentenabgabe: Volksinitiative angenommen

Die Stimmberechtigten haben an der Volksabstimmung vom 30. November 2008 der Volksinitiative „Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“ zugestimmt und sich somit für eine Freigabe der ärztlichen Arzneimittelabgabe auf dem gesamten Kantonsgebiet ausgesprochen. Der Volksentscheid wurde allerdings in der Folge mit mehreren Beschwerden angefochten, die derzeit noch beim Bundesgericht bzw. Verwaltungsgericht Zürich hängig sind. Da die neue Regelung erst dann in Kraft gesetzt werden kann, wenn Klarheit über deren rechtliche Würdigung besteht, ist der Ausgang der erwähnten Gerichtsverfahren abzuwarten. Wann die Entscheide ergehen werden, ist zum heutigen Zeitpunkt offen; eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2010 ist mittlerweile aber eher unwahrscheinlich. Die Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich wird entsprechende Gesuche deshalb pendent halten und nach Entscheid über die Inkraftsetzung der neuen Gesetzesbestimmung weiter bearbeiten.

 

Sperrung von Betäubungsmittelrezeptformularen

http://www.swissmedic.ch/produktbereiche/00447/00534/index.html?lang=de


Untersuchung von Warenproben

Die Kantonale Heilmittelkontrolle führt im Auftrag von Drittpersonen analytische Untersuchungen von Warenproben durch. Für diesen Zweck muss das folgende Formular ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit der Warenprobe der Kantonalen Heilmittelkontrolle zugestellt werden. Die im Formular genannten Auftragsbedingungen sind zu beachten.
Externer Prüfauftrag für KHZ-Labor


Mandelöl, Qualität sehr oft mangelhaft
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Indonesisches Arzneimittel, Super Mandau Jamu Tradisional
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Notfall-Definition
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